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Neues aus der Friseurmeisterschule: Was verdient man als Friseur in Bayern?

Was verdient man als Friseur in Bayern?

Immer wenn ich jemanden kennenlerne und das Gespräch darauf kommt, dass ich Leiter einer Friseurschule bin, die Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung macht, dauert es nicht lange bis ich gefragt werde, was man als Friseur eigentlich verdient.

Diese Frage ist, wie in anderen Berufen auch, natürlich nicht mit einer einzigen Zahl zu beantworten. Da ich aber mein Gegenüber auch nicht mit einem 2stündigen Vortrag zu diesem Thema langweilen will, beschränke ich mich meist auf die kurze Antwort: „meistens zu wenig.“

Um aber allen eine Möglichkeit zu bieten, sich selber ein Bild über die derzeit geltenden tariflichen Regelungen zu machen, habe ich dieses Thema einmal genauer beleuchtet.

Im Folgenden habe ich die wichtigsten Eckdaten aus den Tarifverträgen zusammengetragen.

Auszubildende als Friseur - Gehalt

Ich beginne mit dem Gehalt für Auszubildende Friseure. Für Auszubildende gibt es im Friseurhandwerk in Bayern einen Tarifvertrag. Der Vertrag wurde letztmals für den Ausbildungsbeginn im Jahr 2022 geändert. Dieser sieht folgendes vor:

Ausbildungsjahr  Gehalt pro Monat (brutto) 
 1. Lehrjahr  mindestens 585,00 Euro 
 2. Lehrjahr  mindestens 690,30 Euro
 3. Lehrjahr  mindestens 789,75 Euro

Alle Vergütungen gelten für die 39-Stunden-Woche. Quelle: Tarifvertrag über die Vergütung für Auszubildende im bayerischen Friseurhandwerk

Friseurgeselle und Friseurmeister - Gehalt

Das Gehalt eines Friseurgesellen und auch eines Friseurmeisters ist in Bayern nur zum Teil klar definiert. Der Tarifvertrag hat sechs Lohngruppen für Friseurgesellen und Friseurmeister.

Lohngruppe I

Gesell/innen mit selbständiger Tätigkeit in Teilbereichen des Salonangebotes. Bei einer Berufstätigkeit von mehr als 2 Jahren besteht Anspruch auf Höherstufung in Lohngruppe II. Zeiten außerhalb der Lohnfortzahlung (Mutterschaftsurlaub, Krankheit von mehr als 6 Wochen Dauer) zählen nicht zur Berufstätigkeit.

Lohngruppe II

Gesell/innen, die überwiegend selbständig arbeiten und den im Salon verlangten, fachlichen Aufgaben gerecht werden.

Lohngruppe III

Gesell/innen, die die Voraussetzungen der Lohngruppe II erfüllen und zusätzlich die Mehrzahl der im Berufsbild aufgeführten Tätigkeiten ausführen können.

Ecklohn

Das ist der Lohn für „Erste Kräfte“ und Betriebsleiter mit und ohne Meisterprüfung, die die im Meisterprüfungsberufsbild aufgeführten Tätigkeiten vollständig beherrschen (ausgenommen unternehmerische Führungsaufgaben gemäß Nummer 2 und 3) und gegenüber Mitarbeiter/innen der Lohngruppe III überdurchschnittliche Umsätze über einen Zeitraum von sechs Monaten erzielen. Der Arbeitgeber muss mindestens jährlich einmal den Faktor zur Berechnung der überdurchschnittlichen Umsätze bekannt geben und dabei die Grundlagen der Berechnung offenlegen. Nicht überdurchschnittliche Umsätze führen zum Verlust des Ecklohns.

Lohngruppe IV

Friseurmeister/innen und Gesellen/innen die als Geschäftsführer/in und/oder als verantwortliche/r Ausbilder/in in Betrieben mit 1 bis zu 4 Mitarbeitern tätig sind.

Lohngruppe V

Friseurmeister/innen und Gesellen/innen, die als Betriebsleiter/in, Geschäftsführer/in und/oder als verantwortliche/r Ausbilder/in in Betrieben mit fünf bis zu 14 Mitarbeitern tätig sind.

Lohngruppe VI

Friseurmeister/innen und Gesellen/innen, die als Betriebsleiter/in, Geschäftsführer/in und/oder als verantwortliche/r Ausbilder/in in Betrieben mit 15 und mehr Mitarbeitern tätig sind.

Für die Gesellen kann man die Lohnuntergrenze relativ gut erkennen. Aber was ist mit den Friseurmeistern? Soweit sie als Geschäftsführer arbeiten, ist die Sache klar, aber was ist mit im Betrieb angestellten Meistern, die „ganz normal“ arbeiten?

Wenn Sie wissen wollen, was Sie in welcher Lohngruppe verdienen und welche Lohngruppe für einen angestellten Friseurmeister gilt, laden Sie sich das Infoblatt zum Lohn im Friseurhandwerk herunter.

 

Unser Infoblatt zum Lohn im Friseurhandwerk. Einfach jetzt downloaden.

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