friseurmeisterschule - Steuerklassen 3 und 5 sollen abgeschafft werden! Was bedeutet das für uns?
Neues aus der Friseurmeisterschule: Steuerklassen 3 und 5 sollen abgeschafft werden! Was bedeutet das für uns?

Steuerklassen 3 und 5 sollen abgeschafft werden! Was bedeutet das für uns?

Die Steuerklassenkombination 3 und 5 ist bis jetzt noch die am Häufigsten gewählte Variante in Deutschland. Verdient ein Partner deutlich mehr als der andere (dabei spricht man von der Faustregel: 60% und mehr) ist diese Variante die Günstigste, so die allgemeine Aussage.

Dadurch hat der gering verdienende Partner zwar hohe Steuerabzüge vom Bruttolohn im Monat, doch dies wird durch die geringeren Abzüge des Besserverdienenden am Monatsende mehr als ausgeglichen. Damit ist jeden Monat mehr auf dem Konto, als bei den anderen Varianten. Hört sich schon mal gut an. Allerdings erleben viele am Jahresende dann ihre böse Überraschung. Ein Brief vom Finanzamt flattert ins Haus: STEUERNACHZAHLUNG!

Welche Aufteilungen der Steurklassen sind möglich oder sinnvoll

Steuerklasse 4 und 4 hingegen wird meist von den Partnern gewählt, welche ein relativ gleich hohes Einkommen haben. Damit ergeben sich jeden Monat auch ähnlich hohe Lohnsteuerabzüge. Heißt also, hier bleibt im Monat beim Netto etwas weniger, allerdings ist am Jahresende nicht unbedingt eine Nachzahlung notwendig.

Wählt man aber die Steuerklassen 4 und 4 mit dem Faktorverfahren, ergibt sich bei den meisten dann keine Post vom Finanzamt. Warum? Durch das Faktorverfahren wird eine gerechte und genaue Lohnsteuerverteilung beider Partner erreicht, denn jeder zahlt im Monat gleich den Anteil, den er am gemeinsamen Einkommen hat. Dabei wird der Splittingvorteil schon während des Jahres berücksichtigt und nicht wie bei der Variante 3 und 5 am Jahresende. Im Monat zahlt man also zwar höhere Lohnsteuer voraus, allerdings gibt es geringere bis gar keine Nachzahlungen beim Lohnsteuerjahresausgleich am Jahresende. Gesamt müssen beide Partner weiterhin gleich viel Steuern bezahlen, nur die Aufteilung zwischen den Partnern verschiebt sich. Der Besserverdienende zahlt mehr und der geringer Verdienende zahlt weniger.

Wie soll es zukünftig bei den Steuerklassen aussehen?

Diese Variante soll nun zukünftig eher in Betracht gezogen werden. Hier wird die voraussichtliche Jahreseinkommensteuerschuld des Paares errechnet, diese dann durch 12 Monate geteilt und direkt monatlich vom Arbeitgeber anhand der Lohnsteuer einbehalten. Eine Möglichkeit Steuernachzahlungen möglichst komplett zu vermeiden.
Auf den ersten Blick ergibt sich im Gesamtblick kein großer Unterschied. Völlig richtig. Denn abgerechnet wird zum Schluss, beziehungsweise am Ende des Jahres mit der Einkommensteuererklärung.

Welche Aufteilung der Steuerklassen eignet sich zum Steuersparen?

Steuern einsparen kann man mit keiner der Möglichkeiten. Entweder man bezahlt mehr Steuern während des Jahres, oder eben am Ende. Unterm Strich, zahlen wir also, egal bei welcher Variante, die gleiche Steuersumme.
Lediglich mit der Einkommensteuererklärung am Ende des Jahres haben wir die Möglichkeit, uns mit Werbungskosten etc. etwas zurückzuholen.

Gibt es Vorteile für mich, wenn die Steurklassen 3 und 5 wegfallen?

Ob die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 nun etwas Positives ist, ist höchst wahrscheinlich Ansichtssache. Objektiv betrachtet hat es aber nur einen Vorteil, und diesen hat der Staat. Durch höhere Steuervorauszahlungen haben Bund und Länder während des Jahres schon mehr Geld zu Verfügung.

Für uns gibt es lediglich nur eine Frage, die bleibt: Im Monat mehr Netto haben oder am Ende des Jahres nachzahlen zu müssen?

Ein genaues Rechenbeispiel könnt ihr euch hier als PDF runterladen.

Download: Rechenbeispiel Lohnsteuer

Nur noch ein Schritt ...

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