Du hast die Möglichkeit Förderungen mit unserer Hilfe zu beantragen! Hier kannst du Dir Informationen zum Aufstiegs-BAföG holen und bei Fragen natürlich gerne anrufen oder eine Email schicken. Wir helfen Dir gerne!
MEISTER-BAFÖG
Was ist Aufstiegs-BAföG?
Aufstiegs-BAföG ist ganz kurz und knapp gesagt, eine Möglichkeit die Dir der Staat ermöglicht, um Dich bei deinen Fort- bzw. Weiterbildungen finanziell zu unterstützen. Du bekommst Beiträge zum Lebensunterhalt als Zuschuss, den Du nicht zurückzahlen musst, es werden anteilig Kosten für Lehrgänge und Kurse übernommen und Du hast die Möglichkeit zinsgünstig ein Darlehen zu bekommen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Ganz wichtig und interessant für Dich ist auch der Fakt, das Dir bei bestandener Meisterprüfung auch eine Kreditrückzahlung erlassen wird. Bei unserer Bestandenenquote die im Durchschnitt immer über 95% liegt, kannst du Dir gute Chancen ausrechnen und ordentlich Geld sparen!
Wem steht Aufstiegs-BAföG zu?
Das Aufstiegs-BAföG ist ein gesetzlich geregeltes Förderangebot für alle Menschen, die eine berufliche Fortbildung anstreben.
Wie viel Geld bekomme ich vom Aufstiegs-BAföG?
Meistervorbereitungskurs
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (außer Lehr- und Lernmittel/Material) werden bis zu 15.000 € gefördert. Davon ist die Hälfte ein Zuschuss (muss also nicht zurückgezahlt werden) und die andere Hälfte besteht aus einem zinsgünstigen Darlehen der KfW-Bank, unabhängig vom Einkommen- und Vermögenverhältnis. Das gleiche gilt für die Prüfungsgebühren, auch hier werden 50% als Zuschuss gewährt und die anderen 50% als Darlehen. Kosten für das Meisterstück werden ebenfalls zu 50% als Zuschuss, der nicht zurückbezahlt werden muss und zu 50% als Darlehen gewährt. Der Maximale förderfähige Betrag liegt bei 2.000 €.
Unser Rechenbeispiel für Dein Meister-BAföG. Einfach jetzt downloaden. |
Förderungen der einzelnen Bundesländer nach bestandener Prüfung
Was ist Meisterbonus / Meisterprämie?
Wem steht der Meisterbonus / die Meisterprämie zu?
Wie viel Meisterbonus / Meisterprämie bekomme ich?
- Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort müssen zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Prüfungsergebnisse in Bayern gelegen haben.
- Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen
- Die Prüfung wurde vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt und das Zeugnis wurde von dieser ausgestellt. Eine Ausnahme ist nur dann möglich, wenn die Prüfung in Bayern nicht angeboten wird. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Prüfung in Bayern grundsätzlich nicht angeboten wird oder über ein Jahr auf die Prüfung gewartet werden müsste. In allen anderen Fällen verliert der Absolvent den Anspruch auf den Meisterbonus, wenn er die Prüfung außerhalb Bayerns absolviert.
- Keine Beantragung notwendig, automatische Weiterleitung!!